Stornofalle

Stornofalle! Wenn aus Provisionen Schulden werden

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Immer wieder hört man von Menschen, die, von der Hoffnung auf das große Geld getrieben, im Finanzdienstleistungsstrukturvertrieb starten. Es mangelt auch nicht an Successstorys, die belegen, dass es möglich ist, hier für Otto N. Unglaubliches zu erreichen. Doch gibt es auch Aussteiger, die ihren Traum wegen hoher Storno-Schulden an den Nagel hängen.

Die Problematik des Haftungszeitraums

Im Finanzdienstleistungsjargon wird diesbezüglich von der Stornofalle gesprochen. Die Krux liegt im Haftungszeitraum, über die ein Kunde seinen Vertrag bedienen muss, damit die als Vorschuss vom Finanzdienstleister ausgezahlte Abschlussprovision auch wirklich verdient ist. In der Regel behält der Finanzdienstleister einen Teil dieser Provision ein, um damit die sogenannte Stornoreserve zu bilden. Nach Ablauf des Haftungszeitraums kann sich der Vertriebspartner diese Stornoreserve zusätzlich auszahlen lassen.

Wann die Stornofalle zuschnappt

Kündigt der Kunde seinen Vertrag innerhalb einer Widerrufsfrist ganz oder steigt er vor Ablauf des Haftungszeitraums aus, muss der Vertriebspartner die an ihn ausgezahlte Abschlussprovision ganz oder teilweise wieder zurückzahlen. Hierzu bedient sich der Strukturvertrieb bei der Stornoreserve des Vermittlers. Reicht diese von der Höhe her nicht aus, wird der Restbetrag mit der nächsten Provisionsabrechnung für Neuabschlüsse verrechnet. Reicht auch das nicht, schuldet der Vertriebspartner dem Finanzdienstleister das restliche Geld und die Stornofalle schnappt zu.

Chancen und Risiken

Wer seinen Kunden anhand ihrer finanziellen Möglichkeiten bedarfsgerechte Produkte vermittelt, geht der Stornofalle aus dem Weg und verdient langfristig sehr gutes Geld. Dem gegenüber führt Drückerkolonnen mäßiges Verkaufen im persönlichen Umfeld nebst einem nach oben geschraubtem Lifestyle direkt in die Stornofalle und hohen Schulden. Die für Langfristigkeit nötige Empfehlungskette reißt schnell ab, Verträge werden nach nur kurzer Zeit wieder storniert, das einbrechende Neugeschäft reicht nicht zur Rückzahlung und die Lebenshaltungskosten bleiben ungedeckt.

Stornofalle auch im MLM

Es liegt also am Vertriebspartner selbst, ob er ein oder kein Opfer dieser Stornofalle wird. Abschließend der Hinweis, dass es auch im Network-Marketing zur Rückabwicklung bereits gezahlter Provisionen kommen kann. Branchenunternehmen, die Mitglied in einem der unter dem Dach der WFDSA organisierten Direktvertriebsverbände sind, unterliegen der Selbstverpflichtung, verkaufsfähige Ware von Vertriebspartnern, die ihr Business aufgeben, wieder zurückzunehmen. So sollen vor allem zu hohe Erstbestellungen – auch Frontloading genannt – von Neueinsteigern vermieden werden.

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