Dr.-Juchheim-GmbH-CannaPur

Schockmeldung für Vertriebspartner! Dr. Juchheim GmbH nimmt CBD-Millionenseller CannaPur vom Markt

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Bei der Dr. Juchheim GmbH scheint keine Ruhe einzukehren. Nach zahlreichen Abgängen von Führungskräften auch im Jahr 2023, massiven Umsatzrückgängen und einem „Sonderangebots- und Abverkaufs-Marathon“ in den vergangenen Monaten, um Qualifikationen mit dem sogenannten „BV-CV-Trick“ zu pushen, kommt jetzt die nächste Schockmeldung für die Vertriebspartner der Dr. Juchheim GmbH. In einer Rundmail am 9.8.2023 gab Juchheim bekannt, dass der einstige Millionenseller CannaPur mit sofortiger Wirkung aus dem Programm genommen wird und nicht mehr verkauft werden darf. Weiterhin sei jegliche Werbung zu entfernen, heißt es.

Markteinführung von CannaPur erfolgte im Juli 2018

Im Juli 2018 erfolgte die Markteinführung von CannaPur und im gleichen Monat erzielte das Unternehmen aus Oberhaching einen Rekordumsatz von 4,5 Millionen Euro zu Verkaufspreisen. In kürzester Zeit entwickelte sich CannaPur nach der ByeByeCellulite zu einem weiteren Millionenseller, der laut Risikobericht in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2019 für ein Umsatzvolumen von netto 10 Millionen Euro stand, was einem Umsatzanteil in Höhe von rund 23 Prozent entsprach. 

Vertrieb von CannaPur Complete F wurde bereits im April 2022 verboten

Im Risikobericht der Bilanz (Originaltext) für 2021 heißt es:

Auf Betreiben der Pharmalobby und der Bundesregierung sollte Cannabidiol, Inhaltsstoff im Hanföl von CannaPur, in die Liste psychotroper Substanzen der vereinten Nationen aufgenommen werden. Dieser Vorstoß ist bislang gescheitert, da Cannabidiol keinerlei psychotrope Wirkung entfaltet. Deshalb darf Cannabidiol weiterhin in Kosmetika verwendet werden. Sollte behördlicherseits daran festgehalten werden, CannaPur verbieten zu lassen, wäre das ein großes Risiko für unser Unternehmen, denn wir erzielen mit dem Produkt CannaPur einen Umsatz von ca. 5 Mio. €. Mit Anordnung vom 11.04.2022 wurde der Dr. Juchheim GmbH der Vertrieb von CannaPur Complete Balance und CannaPur Complete F verboten.

Muss Dr. Juchheim GmbH CannaPur-Produkte zurücknehmen? 

Ob sich das Unternehmen allerdings kulant zeigt und CannaPur-Produkte durch das aktuell durch Juchheim ausgesprochene Verkaufsverbot zurücknehmen wird oder muss, werden unter Umständen Anwälte oder Gerichte klären müssen. 

Sollte das Unternehmen jedoch bereits während oder vor den stattgefundenen „Hot-Sales-Aktionen“ gewusst haben, dass es rechtliche Probleme mit dem Verkauf von CannaPur geben würde, dann könnten sich einige Vertriebspartner, die sich im Rahmen dieser Sonderaktionen mit Produkten eingedeckt haben, getäuscht fühlen.

Weiterhin ist unklar, wie das „CannaPur Complete F-Verbot“ und die damit verbunden Risiken für Vertriebspartner, die zu diesem Zeitpunkt (04-2022) CannaPur-Produkte weiterhin über Facebook oder auf Webseiten verkauften und damit unter Umständen eine Straftat begangen, intern kommuniziert wurde.

Stand eine Abmahnung der Verbraucherzentrale im Zusammenhang mit CannaPur?

Bereits 2020 hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Dr. Juchheim GmbH wegen unzulässiger Aussagen in einem Werbevideo, das auch den Vertriebspartnern zur Verfügung gestellt wurde, abgemahnt und diese verpflichtete sich, diese Werbeaussagen im Video zukünftig zu unterlassen. Ob es sich in diesem Zusammenhang um CannaPur oder andere Produkte handelte, ist allerdings nicht ersichtlich. Nachdem einige Vertriebspartner das Video weiterhin verbreitet hatten, sollte die Dr. Juchheim GmbH eine Vertragsstrafe zahlen. Hiergegen weigerte sich die Juchheim GmbH mit der Behauptung, sie sei nicht für die Verbreitung ihres abgemahnten Werbevideos durch Dritte verantwortlich.

Das Oberlandesgericht München entschied am 5. Mai 2022 (Az. 29 U 7400/20) jedoch, dass die Dr. Juchheim GmbH sehr wohl zu belangen sei, wenn sie nicht dafür sorgt, dass zu unterlassende Werbevideos auch bei Dritten verschwinden. „Das Urteil bestätigt, dass Anbieter, die ihre Produkte auch über Dritte bewerben und verkaufen lassen, sich nicht einfach aus ihrer Verantwortung stehlen können. Sie sind also verpflichtet, zur Beseitigung der irreführenden Werbung auch auf Dritte einzuwirken und dafür alles ihnen Mögliche und Zumutbare zu unternehmen“, so Holste.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/pressemeldungen/presse-bw/anbieter-haftet-fuer-werbung-von-vertriebspartnern-73582

Alle Bilder und Aussagen mussten entfernt werden!

Die überraschende Aktion seitens Juchheim könnte also einen ähnlich rechtlichen Hintergrund haben, denn Ende Juni 2023 wurden bereits alle Vertriebspartner in einer massiven internen Ansprache aufgefordert, sofort alle Informationen, Bilder und Heilaussagen über CannaPur aus dem „Netz“ zu entfernen. Interessant in diesem Zusammenhang war der Zusatz, dass die Dr. Juchheim GmbH bei Verstößen für keinerlei Kosten aufkommen würde. 

Originaltext:

In der Aufforderung seitens des Compliance Teams heißt es auszugsweise im uns vorliegenden Originaltext: Bei CannaPur Complete handelt es sich um ein kosmetisches Mundöl. Deshalb darf CannaPur nicht als Nahrungsergänzungsmittel beworben werden. Insbesondere müssen alle alten Produktbilder vom Nahrungsergänzungsmittel CannaPur aus dem Netz entfernt werden! Bitte SOFORT (d. h. heute noch!) alle alten Produktbilder mit ggf. unlauteren Aussagen etc. entfernen! Alle anderen Aussagen, die Bezüge zu Wirkungen im Körper aufweisen, sind sofort zu unterlassen!  In diesen Zusammenhang bitten wir noch zu beachten, dass Dr. Juchheim in keinster Weise verantwortlich gemacht werden kann, falls unlauteres Werbematerial, das auf eigene Faust entworfen und verwendet wurde, zu gerichtlichen Abmahnungen etc. führen sollte! 

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