P-Konto

P-Konto trotz negativer Schufa, Insolvenz & Pfändungen eröffnen

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Wer durch einen negativen Schufa-Eintrag, Insolvenz oder Pfändung keine Bonität nachweisen kann, sieht sich im (beruflichen) Alltag oft vor große Herausforderungen gestellt. Das gesellschaftliche Leben kann stark eingeschränkt sein, wenn einem der Zugriff auf ein Bankkonto oder eine Kreditkarte verwehrt bleibt. Das P-Konto liefert für dieses Problem eine Lösung.

Verdienen, investieren, verlieren?

Wer sich als Selbstständiger, Unternehmer oder Networker auf dem Finanzparkett bewegt, Geld verdient, mit seinem Einkommen jongliert, investiert und auch riskiert, kann schnell einmal in eine Schieflage geraten. Walt Disney, Henry Ford, Bill Gates: Sie alle waren schon einmal pleite, bevor der große Durchbruch gelang. Eine finanzielle Niederlage ist kein Grund aufzugeben, es könnte vielmehr ein Ansporn sein, noch mehr Gas zu geben. Schwierig wird es allerdings, wenn die Banken durch eine Insolvenz nicht (mehr) mitspielen.

Negativer Schufa-Eintrag hat Auswirkungen auf das ganze Leben

Oft zieht eine Zahlungsunfähigkeit einen ganzen Rattenschwanz mit sich. Wer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, landet mit einem negativen Eintrag in der Schufa, der Wirtschaftsauskunftsdatei, die Daten von Personen und Unternehmen zur Kreditwürdigkeit sammelt. Ein negativer Schufa-Eintrag kann Konsequenzen für das ganze Leben haben – beruflich und privat. Es geht schnell und man schlittert in die Insolvenz. Wenn jeglicher Finanzfluss versiegt ist, stehen möglicherweise auch Pfändungen an. Doch wie soll der Alltag bestritten werden, wenn einem die Liquidität abgesprochen wurde?

Pfändungsschutz mit dem P-Konto (Pfändungsschutzkonto)

Einen Ausweg aus der Misere bietet das P-Konto. Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, mit dem man im Falle einer Kontopfändung monatlich über einen pfändungsfreien Freibetrag verfügt. Mit einer deutschen IBAN lässt sich aus dem eigenen Konto ein P-Konto machen. Der Freibetrag steht dem Kontobesitzer dann zur Verfügung, um monatliche Kosten wie Miete, Strom, Versicherungen etc. bezahlen zu können. Und: Auch bei einem negativen Schufa-Eintrag hat man Anspruch auf ein eigenes Konto, auf ein auf Guthabenbasis geführtes Bankkonto ohne Dispokredit („Jedermannkonto“). (sto.)

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