Christian-Solmecke-I-Rechtsanwalt

Online-Gründung von GmbH und UG jetzt möglich

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Deutschland hat die EU-Digitalisierungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt: Seit 1. August 2022 ist die Online-Gründung von GmbH und UG möglich. Außerdem können Anmeldungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister nun online notariell beglaubigt werden. Weiterhin kann der Inhalt des Genossenschafts-, Handels-, Partnerschafts- und Vereinsregisters jetzt ohne Registrierung und kostenlos abgerufen werden.

Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags über Videokommunikation

Das DiRUG schafft die gesetzlichen Möglichkeiten, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) inkl. ihrer Unterform, der UG (haftungsbeschränkt), online zu gründen. Auch die im Rahmen der Gründung gefassten Gesellschafterbeschlüsse sowie die Bestellung der ersten Geschäftsführer ist nun online möglich. Dafür ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags über Videokommunikation erforderlich.

Eine solche notarielle Online-Beurkundung war bisher nun bei Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften möglich, nun wurde diese Möglichkeit auf die GmbH erweitert. Zunächst ist die Online-Beurkundung allerdings auf Gesellschaften beschränkt, bei denen das Stammkapital als Bareinlage erbracht wird. Erst ab 2023 können auch Gründungen mit Sacheinlage online erfolgen. Die Bundesnotarkammer hat dafür eine extra eine Online-Plattform geschaffen. Das Gründungsverfahren soll so innerhalb von fünf Tagen abgeschlossen werden können. Das Online-Verfahren ersetzt aber nicht die notarielle Beurkundung in Präsenz vor dem Notar, auch diese bleibt weiterhin mögliche.

Auch die notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung von Gesellschaften jeder Rechtsform ist jetzt online möglich. Gleiches gilt für Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister (letztere allerdings erst ab 2023).   Zudem wird das Bekanntmachungswesen umgestellt. Die bisherige Offenlegungsstruktur wird digitalisiert und bürgerfreundlicher ausgestaltet.

Bisher wurde die Registereintragung in einem Bekanntmachungsportal offengelegt. Das bedarf es seit dem 1. August 2022 nicht mehr. Die Öffentlichkeit kann nun stattdessen den Inhalt des Genossenschafts-, Handels-, Partnerschafts- und Vereinsregisters ohne Registrierung kostenlos unter handelsregister.de abrufen und die Dokumente, ebenfalls kostenlos, herunterladen. Auch erfolgt die Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten fortan nur noch an das Unternehmensregister und nicht mehr an den Bundesanzeiger. Durch die Digitalisierungsrichtlinie soll auch der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.

Es werden nun auch ausländische Zweigniederlassungen, die von einer deutschen Kapitalgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR gegründet wurden, im deutschen Handelsregister eingetragen. Auch diese Eintragung kann online abgewickelt werden.

Originalbericht in Ausgabe 08-2022 lesen

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