Mit Inkrafttreten des Corporate Tax Law zum 1. Juni 2023 gelten in Dubai neue Regelungen zur Besteuerung von Geschäften und Unternehmen. Zu den neuen Bestimmungen gehört ein Körperschaftssteuersatz in Höhe von 9 Prozent. Veröffentlicht wurde das Gesetz, das für Rechnungszeiträume ab dem 1. Juni 2023 gilt, bereits am 9. Dezember 2022.
Zwölfmonatige Übergangsphase
Für Unternehmen / Unternehmer, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, gilt eine Übergangsphase von 12 Monaten, damit sie sich besser auf die neuen Regeln vorbereiten können. Ausgenommen sind Unternehmen, die Bodenschätze gewinnen und bestimmte Branchen sowie Personen in Freizonen. Hierzu sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Grundsätzlich können sowohl in den Vereinigten Arabischen Emiraten als auch nicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Unternehmen/Unternehmer steuerpflichtig sein.
Zur Steuerpflicht en détail
Als ansässig und steuerpflichtig gelten juristische Personen, die in den VAE inklusive der Freizonen eingetragen beziehungsweise anerkannt sind. Hinzu kommen juristische Personen, die außerhalb der VAE eingetragen oder anerkannt sind, tatsächlich aber von den VAE aus verwaltet und kontrolliert werden. Die dritte Gruppe sind natürliche Personen, die in den VAE geschäftlich tätig sind. Als nicht ansässig, aber steuerpflichtig gelten Unternehmen / Unternehmer, die über eine dauerhafte Betriebsstätte in den VAE verfügen, dort Einkünfte erzielen oder einen Bezug zu den VAE haben.
Bis zu 95.000 Euro sollen steuerfrei bleiben
Steuerfrei bleiben weiterhin Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Immobilien und Kapitalerträgen. Ebenso ist ein noch nicht endgültig festgelegter Höchstbetrag von 375.000 Dirham, ca. 95.000 Euro, vorgesehen, bis zu dem Einkommen aus Selbstständigkeit steuerfrei bleiben soll. Das Corporate Tax Law nennt verschiedene Einkommensarten, die als Einkommen aus den VAE gelten. Zu den Einkommen von in den VAE ansässigen Unternehmen kommen solche aus in den VAE durchgeführten Aktivitäten, in den VAE befindlichen Vermögenswerten und Rechten, die in den VAE genutzt werden.
Was ändert sich für Privatpersonen?
Bis dato nichts, es gelten weiterhin nur folgende Steuern:
Eine fünfprozentige Alkoholsteuer für Alkohol, der in einem Spirituosengeschäft in Dubai gekauft wird.
Eine zehnprozentige Gemeindesteuer auf angemietete Unterkünfte, die über die Rechnungen der Dubai Electricity and Water Authority (DEWA) beigetrieben wird.
Eine zehnprozentige Gemeindesteuer nebst zehnprozentiger Servicegebühr auf Rechnungen von Hotels und Restaurants. Beide sind normalerweise in den ausgewiesenen Preisen enthalten.
Zölle auf den oberhalb der Zollfreigrenzen Wert eingeführter Waren