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E-Bike leasen und zu 100 % von der Steuer absetzen

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Bei den aktuell hohen Benzinpreisen sind Alternativen zum Auto gefragt. Wer mobil bleiben, aber nicht auf Bus oder Bahn umsteigen möchte oder seine Wege zu Fuß zurücklegen will, liegt mit einem E-Bike goldrichtig. Vor allem für Unternehmer, die in der Stadt wohnen, lohnt sich die Anschaffung und der Clou ist außerdem: Die zugegebenermaßen nicht gerade preiswerten Modelle lassen sich leasen und wer eine berufliche Nutzung nachweisen kann, darf die Kosten (wie beim Auto) selbstverständlich steuerlich geltend machen.

 

Die Zeiten haben sich geändert. Noch vor einigen Jahren, als die ersten E-Bikes Einzug in das Stadtbild hielten, galten die elektronisch angetriebenen Fahrräder in erster Linie als Fortbewegungsmittel für Senioren, die nicht mehr selbst treten können, oder für Faule, die nicht wollen. Die Elektro-Bikes wurden weiter entwickelt und heute sind sie schnittige Flitzer und Männer und Frauen aller Altersgruppen und gesellschaftlicher Schichten lassen sich für diese neue Mobilität begeistern.

E-Mobilität liegt im Trend.

Auch E-Scooter sind in den letzten Monaten zum Trendobjekt geworden, doch sie können mit den E-Bikes in Sachen Komfort, Leistungsfähigkeit und Coolness nicht mithalten. Für Stadtbewohner sind E-Bikes eine hervorragende Alternative zum Auto, denn Abstellplätze gibt es weitaus mehr als Parkplätze und kostenlos ist es noch dazu. Dem Thema Nachhaltigkeit kommt nicht nur im Hinblick auf den Umweltschutz heutzutage eine große Bedeutung zu, auch sind Anschaffung und Unterhalt eines E-Bikes im Vergleich zum Auto deutlich günstiger.

Die Modellpalette ist inzwischen sehr umfangreich und so gibt es die elektronischen Fahrräder in ganz verschiedenen Ausführungen und Preisklassen. Hochwertige Bikes erreichen – je nach Modell – Höchstgeschwindigkeiten von über 100 Stundenkilometern und weisen Reichweiten von mehreren hundert Kilometern auf. Bei einer guten Ladegeschwindigkeit kann die Batterie des Rades binnen weniger Stunden aufgeladen werden. Für Selbstständige, die kurze Wege zum Termin bequem zurücklegen wollen, ist ein E-Bike perfekt.

Leasingraten in der Steuererklärung als Betriebsausgaben 

Besteht die Möglichkeit vor Ort, kann der Akku sogar während des Termins aufgeladen werden. Wer zu seinem Zweirad einen smarten City-Clothing-Style auswählt und in einer Umhängetasche oder einem Rucksack seine Unterlagen, das Smartphone und Laptop verstaut, macht seinen Business-Look komplett. Mit all diesen Vorzügen sind E-Bikes weitaus mehr als reine Fahrräder mit Motor. Ein E-Bike kann ebenso wie ein Auto geleast werden. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ergeben sich durch den Abschluss eines E-Bike-Leasingvertrages einige Steuervorteile. So können unter anderem die Leasingraten in der Steuererklärung zu 100 Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Wer sein E-Bike leasen möchte, sollte allerdings zuerst vergleichen und gegenrechnen und auch die Versicherung mit einkalkulieren, bevor er seine Unterschrift unter den Vertrag setzt (bitte den Steuerberater ansprechen!). Vielen Unternehmern ist die Handhabe bereits vom Kraftfahrzeug-Leasing bekannt. In Deutschland gibt es mehrere größere E-Bike-Leasing-Anbieter, dazu zählen Eurorad, Lease a Bike, Jobrad, Mein Dienstrad, Businessbike und Bikeleasing Service. Wer weiß: Zahlreiche Network- und Direct-Selling-Firmen bieten ihren Vertriebspartnern Autoprogramme an, möglicherweise werden in Zukunft E-Bike-Programme folgen. Als Trendsetter lägen diese Unternehmen dann ganz weit vorn.

 

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