Wann und wie müssen Influencer ihre Postings als Werbung kennzeichnen? Hierüber herrschte lange Unklarheit. Jetzt fällte der BGH drei wegweisende Urteile, am 28. Mai 2022 trat ein neues Influencer-Gesetz in Kraft, die RA Christian Solmecke analysiert hat.
Nach dem Erlass der drei wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.09.2021 folgte nun die gesetzgeberische Antwort auf Unklarheiten im Bereich des Influencer-Marketings: Am 28.05.2022 trat das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) in Kraft. Ausgerufenes Ziel des Gesetzes war es, klarzustellen, in welchen Fällen Postings als kommerzielle Kommunikation gelten und somit als Werbung gekennzeichnet werden müssen.
Für die Durchführung der Kennzeichnung werblicher Beiträge gelten die bestehenden Vorgaben weiter.
Kennzeichnungspflichtige Beiträge sind jeweils einzeln durch den Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen. Eher unklare Begrifflichkeiten wie „Sponsored“ oder „Kooperation“ sind nicht zulässig.
Die Kennzeichnung ist am Anfang des Posts unterzubringen. Ein Hashtag, wie „#werbung“, unter dem Posting reicht nicht aus.