Around-Business-Steuern-2021

Das können Networker und Direct-Seller von der Steuer absetzen

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Auch wenn der Aspekt der erweiterten Möglichkeiten steuerlicher Absetzbarkeit im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit äußerst interessant erscheint, sollte er eines ganz gewiss nicht sein: wichtiges Kriterium bei der Entscheidungsfindung, sich selbstständig zu machen oder seine Brötchen weiterhin als abhängig Beschäftigter zu verdienen. Natürlich hat Steuern sparen seinen Reiz, aber die wirklich ausschlaggebenden Gründe für einen Start als Unternehmer im Direktvertrieb oder Network-Marketing sollten persönliche Wünsche, Träume und Ziele sein.

Erst Geld verdienen – dann Steuern zahlen

Die Sache mit den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist einfach nur ein Charakteristikum jedweder selbstständigen Tätigkeit. Zumal Geld erst mal verdient werden muss, bevor ein zu versteuerndes Einkommen daraus werden kann. Im Falle eines progressiven Einkommensteuersystems mit entsprechendem Spitzensteuersatz ist es durchaus möglich, fast die Hälfte seiner KFZ-Kosten aus reduzierter Steuerlast zu zahlen.

Ab 274.613 Euro wird es teuer

Wer 2021 mehr als 274.613 Euro verdient, zahlt auf jeden Euro darüber 45 Prozent Einkommensteuer. Sind es knapp 300.000 Euro, ist es also möglich, 20.000 Euro KFZ-Kosten auf 11.000 Euro zu reduzieren, weil sie die Steuerlast um 45 Prozent der 20.000 Euro mindern. Laufen die Geschäfte nicht so gut, schlagen die gleichen 20.000 Euro für das Kfz bei einem durchschnittlichen Steuersatz von beispielsweise 20 Prozent lediglich mit 4.000 Euro Steuerersparnis zu Buche und binden so zusätzlich 5.000 Euro liquide Mittel.

Dieses Rechenbeispiel trifft auf alles zu, was bei Selbstständigkeit von der Steuer abgesetzt werden kann. Versicherungen, Altersvorsorge, Büromiete, Arbeitnehmer, Reisekosten, Bewirtungskosten, Spenden, Homeoffice und so weiter – grundsätzlich mindern alle Ausgaben im Zusammenhang mit der eigenen selbstständigen Tätigkeit das zu versteuernde Einkommen, das sich aus der Gleichung Einnahmen minus Betriebsausgaben errechnet. Von daher empfiehlt es sich, einen Steuerberater heranzuziehen, wenn eigene Fehler bei der Steuererklärung aufgrund der Einkommenshöhe teuer werden können.

Vorsicht bei sogenannten Steuersparmodellen

Besondere Vorsicht ist bei sogenannten Steuersparmodellen geboten, die selbst im Bereich des Spitzensteuersatzes noch etwas mehr als das Doppelte der möglichen Steuerersparnis an zu investierenden liquiden Mitteln in Anspruch nehmen. Die monatlichen Belastungen, die mit solchen Modellen verbunden sind, sind auch dann zu tragen, wenn das eigene Geschäft mal nicht so gut läuft.

Zusammen mit Leasingraten, eventuellem Office-Service und anderen fixen Ausgaben können sie schnell oberhalb der monatlichen Zahlungseingänge liegen und so in die Insolvenz führen. Stellen Sie sich vor solchen Investitionen ruhig die Frage, ob Sie das Ganze, beispielsweise den Kauf einer Immobilie, auch ohne den steuerlichen Aspekt machen würden. Sollte Ihre Antwort negativ ausfallen: Finger weg! (FW)

Kosten: KFZ

Treibstoff, Werkstattbesuche, Kfz-Steuer, Leasingrate oder Wertverlust bei einem gekauften Fahrzeug, all dies mindert das zu versteuernde Einkommen. Bei überwiegend gewerblicher Nutzung empfiehlt sich das Führen eines handschriftlichen Fahrtenbuches, um den genauen prozentualen Anteil der betriebsbedingten Fahrten zu ermitteln. Wird dann das Fahrzeug zu 25 Prozent privat genutzt, sind so von jährlich 10.000 Euro KFZ-Kosten 7.500 Euro steuerlich absetzbar.

Kosten: Computer

Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 19.01.2021 können die Kosten für Computer und Software nun in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Dafür schraubte das Bundesministerium der Finanzen die Nutzungsdauer für Computer, Computerzubehör und Software von bisher drei Jahren bei einem Kaufpreis von mehr als 800 Euro netto auf ein Jahr herunter. Der Sofort-Abschreibung steht somit nichts mehr im Wege. Die Regelung gilt rückwirkend seit 01.01.2021.

Kosten: Kommunikation

Festnetzanschluss, Internetflatrate, Mobiltelefon sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Gleiches gilt für die Anschaffung eines betrieblichen Telefons und/oder Mobiltelefons. Ist nur ein Anschluss vorhanden, geht das Finanzamt von einer teilweise privaten Nutzung aus, deren exakter Anteil mittels Einzelverbindungsnachweis ermittelt werden kann. Ansonsten gelten pauschal 30 Prozent der Telefonrechnung oder 30 Euro pro Monat als privat.

Kosten: Arbeitszimmer

Um ein Arbeitszimmer absetzen zu können, muss es sich um einen geschlossenen Raum handeln, der zu über 90 Prozent aus beruflichen Gründen genutzt wird. Nimmt das Arbeitszimmer 20 Prozent der Gesamtwohnfläche in Anspruch, können 20 Prozent der Miete (Gebäudeabschreibung bei Immobilienbesitzern), Nebenkosten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser, Strom et cetera) und die Kosten für Reinigung, Renovierung plus Zimmerausstattung steuerlich geltend gemacht werden.

Kosten: Internet

Wird eine eigene Website mit beispielsweise integriertem Webshop oder Chat-Bot unterhalten, gelten alle damit verbundenen Kosten als Betriebsausgabe. Dies gilt auch im Falle mehrerer Websites. Erstellungskosten, Pflege, Erweiterung, Neugestaltung, Aktualisierung, Domain, eigene Hardware – alles kann seit diesem Jahr sofort abgeschrieben werden. Dabei gilt der Domain-Name als selbstständiges Wirtschaftsgut, weil er auch ohne Website veräußert werden kann.

Kosten: Office

Noch immer wirkt eine berufliche Geschäftsadresse professioneller auf Kunden als die Heimadresse. Zudem steht man in Bürogemeinschaften und Co-Working-Spaces im Kontakt mit anderen und betreibt so aktives und effektives Networking in eigener Sache, wenn man den Schritt aus dem Heimbüro wagt. Miete, Nebenkosten, Ausstattung wie Möblierung und Dekoration des Büroraumes und auch ein angegliederter Büroservice sind als Betriebsausgaben steuermindernd absetzbar.

Kosten: Bewirtung

Für Bewirtungskosten gelten strenge Nachweis- und Dokumentationspflichten. Die Kosten müssen auf jeden Fall betriebsbedingt entstehen. Als konkreter Zweck einer Bewirtung gelten zum Beispiel die Geschäftsanbahnung mit einem Neukunden oder ein Abschluss. Außerdem wird eine maschinelle Quittung der Gaststätte benötigt, auf der die verzehrten Speisen und Getränke gelistet sind. Erkennt das Finanzamt die Aufwendungen an, sind 70 Prozent davon steuermindernd.

Kosten: Reisekosten

Zug-, Flug- oder Bustickets können in voller Höhe abgesetzt werden, die PKW-Kosten gemäß Fahrtenbuch oder 0,30 Euro pro Kilometer. Zudem können Selbstständige Übernachtungskosten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Für Freiberufler und Einzelunternehmer gelten folgende Reisekostenpauschalen: ab acht Stunden Abwesenheit 14 Euro, ab 24 Stunden 28 Euro. Zu den absetzbaren Nebenkosten gehören beispielsweise Trinkgelder, Parkscheine et cetera.

Kosten: Aus- und Weiterbildung

Falls Selbstständige eigene Fortbildungskosten absetzen wollen, müssen Steuerberater und/oder sie selbst dem Finanzamt gegenüber oft gut argumentieren. Oft erkennen die Mitarbeiter der Finanzbehörden nämlich den Zusammenhang zwischen der Fortbildung und der selbstständigen Tätigkeit nicht. Anerkannt sind absetzbare Fortbildungskosten auf 4.000 Euro pro Jahr begrenzt. Vom erwirtschafteten Gewinn abgezogen, senken sie die Grundsumme für die Steuerberechnung.

Kosten: Veranstaltungen

Beziehungen und Empfehlungen sind für Entrepreneure, Networker und Direct-Seller von essenzieller Wichtigkeit, um sich ein tragfähiges berufliches Netzwerk aufzubauen. Eine wachsende Veranstaltungsszene aus Barcamps, Get-together, Networking-Partys, Meet-ups, Coworking-Frühstück und anderen neuen Event-Formen wird dem gerecht. Sofern ein unmittelbarer und enger Bezug zur eigenen Tätigkeit gegeben ist, lassen sich die Teilnahmekosten in der Regel absetzen.

Kosten: Externe Trainer

Immer mehr Menschen holen sich Unterstützung bei einem Coach. Mal, um sich persönlich weiterzuentwickeln, mal, um beruflich fit zu bleiben oder sogar beides. Hinreichend unbekannt ist immer noch, dass Leistungen eines Business-Coachs für Selbstständige als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden können. Dies gilt auch, wenn beispielsweise ein Network-Marketing Top-Leader ein Coaching für seine Führungskräfte im Rahmen eines Incentives organisiert.

»» Jetzt den Originalbericht in Ausgabe 12-2021 lesen

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