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Solopreneure – Mit Leichtigkeit in die Selbstständigkeit

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Unter Solopreneuren, eine aus den Begriffen „Solo“ und „Entrepreneur“ zusammengesetzte Wortschöpfung, versteht man Einzel-(Solo-)Unternehmer (Entrepeneure). Gerade im Network-Marketing trifft man sehr häufig auf Solopreneure. Tatsächlich aber führen viele Wege zur Selbstständigkeit als Solounternehmer. Manche davon sind steinig, beschwerlich und steil, doch gibt es auch die, bei denen man das Gefühl hat, auf federndem Waldboden permanent leicht bergab zu laufen.

Einzelhandel

Ein nach wie vor gängiges Modell der Existenzgründung ist der klassische Einzelhandel. Ein Geschäft in guter Lage kann hier zur Erfolgsstory werden. Vor allem, wenn Sie es aufgrund Ihrer Kompetenz und vom Sortiment her auf bestimmte Zielgruppen ausrichten. Trotzdem sollten Sie an potenzielle Konkurrenten wie beispielsweise Großmärkte oder Factory-Outlets (Werksverkauf) außerhalb der Stadtkerne denken.

Online-Handel

Gleiches gilt für den weiterwachsenden Online-Handel. Für die Einrichtung und den Warenvorrat benötigen Sie Eigenkapital im fünf- oder sechsstelligen Bereich und obenauf kommen noch Ladenmiete, Werbung und Marketing. Anders verhält es sich beim Franchising. Hier werden Sie Lizenznehmer und profitieren von einem schlüsselfertigen und erfolgserprobten Geschäftskonzept.

Franchise

Für Top-Franchises wie McDonald’s, Burger King oder Obi werden bis zu siebenstellige Euro-Summen fällig. Und wenn auch die kleine Boutique oder der Computerladen noch als One-Man-Show funktionieren mögen, werden Sie als Franchisenehmer zusätzlich Personalverantwortung übernehmen müssen und aus ist es mit der erträumten Leichtigkeit des Seins als Solopreneur.

Network-Marketing

Kommen wir zum Network-Marketing. Ähnlich dem Franchising bietet es ebenfalls in sich schlüssige und funktionierende Konzepte. Das Rad ist bereits erfunden und das Geschäft sehr einfach. Es erfordert vor allem Ausdauer und klar definierte Ziele. Einstiegshürden gibt es nicht. Denn von Investitionen im klassischen Sinn kann im Zusammenhang mit Network-Marketing keine Rede sein. Selbst wenn Sie zum Start ein paar Hundert Euro für Demo-Produkte und Eigenbedarf zahlen, ist dies im Vergleich zu traditionellen Selbstständigkeiten nichts.

Bleibt nur noch die Frage, ob es Sinn macht, eine Kapitalgesellschaftsform wie UG, GmbH oder Ltd. zu wählen. Unabhängig vom zwischen einem Euro und 25.000 Euro liegenden Kapitalbedarf bei Gründung besteht die Pflicht zur Bilanzierung, die mit Kosten für Wirtschaftsprüfer verbunden ist. Von daher ergibt sich die wirkliche Leichtigkeit durch den Start als Solopreneur GBR, die mit einer einfachen Gewinn- und Verlustrechnung auskommt.

Dabei sind Sie örtlich nicht gebunden und Personal brauchen Sie auch nicht, wobei wir über den Vorteil der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber dem herkömmlichen Arbeitnehmer so noch gar nicht gesprochen haben. (FW)

STEUERSPARTIPP # 1
Sind Sie Solopreneur im MLM, sitzt der Staat bei Ihnen automatisch mit im Boot, selbst wenn es auf den ersten Blick um Lifestyle zu gehen scheint, wie beispielsweise sehr gut essen gehen. Nehmen wir an, Sie und Ihre Führungskräfte treffen sich einmal pro Monat zu einem Strategiegespräch und schließen das Ganze mit einem gemeinsamen Restaurantbesuch ab. Dann handelt es sich um ein von der Steuer absetzbares Geschäftsessen, sofern das Ganze durch einen vom Restaurant ausgestellten Bewirtungsbeleg, auf dem sich alle Teilnehmer eintragen, dokumentiert wird. Alle legen zusammen, um das gemeinsame Essen zu bezahlen und jedes Mal bekommt ein anderer Vertriebspartner den
Beleg für seine Buchhaltung, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können.

 

STEUERSPARTIPP # 2
Grundsätzlich können beide ihre Steuerlast mindern – der abhängig Beschäftigte wie auch der Solopreneur. Der Vorteil des Solopreneurs liegt im größeren Gestaltungsrahmen. Sie/er zahlt zunächst einmal vom Einkommen vor Steuer, während der Angestellte seine Ausgaben vom Nettolohn bestreiten muss, auch die, die später steuerlich absatzbar sind. Betrachten wir den Klassiker Arbeitszimmer, werden die Unterschiede sehr schnell klar. Für die meisten Arbeitnehmer greift hier die 2020 neu eingeführte Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag bis zu maximal 600 Euro im Jahr. Hier reicht dann auch eine Raumnische, in der ein Schreibtisch steht. Wer mehr absetzen will, muss alle steuerrechtlichen Voraussetzungen an ein Arbeitszimmer erfüllen. So muss es sich um einen ausschließlich als Arbeitszimmer genutzten abgeschlossenen Raum handeln, der den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Steht neben dem Homeoffice ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung, ist es vorbei mit der vollen Absetzbarkeit. Anders beim Solopreneur: Hier können anteilig Kosten für Gebäude- und Hausratversicherung, Strom, Wasser, Heizung sowie Grundsteuer bei Wohneigentum geltend gemacht werden. Sämtliche Einrichtungsgegenstände oder auch Renovierungskosten mindern den Gewinn.

STEUERSPARTIPP # 3
Internationaler Geschäftsaufbau wird für den Solopreneur im Network-Marketing zum Teil seiner DNA. Global Conventions an den schönsten Locations dieser Welt bedingen Flüge, Mietwagen und die Unterbringung in Top-Hotels, in denen man es sich gut gehen lässt. Da es sich um Geschäftskosten handelt, wird auch hier das Finanzamt zum Sponsor. Gleiches gilt für andere Reisen zwecks Geschäftsaufbaus. Grundsätzlich gilt, dass der monatliche Scheck eine Höhe erreicht haben sollte, die dem mit international assoziiertem Level entspricht. Wer sich solche Trips vom Mund absparen muss, sollte vorerst weiter lokal aufbauen. Für einen gutverdienenden Solopreneur hingegen bedeuten 11.900 Euro Reisekosten zunächst einen Vorsteuerabzug von 1.900 Euro. Die verbleibenden 10.000 Euro Nettoreisekosten mindern bei 42 Prozent Steuersatz die zu zahlenden Steuern um 4.200 Euro. So belastet eine solche Geschäftsreise dank reduzierter Steuerlast das Konto tatsächlich nur mit 5.800 Euro.

STEUERSPARTIPP # 4
Während des Geschäftsaufbaus gibt es immer wieder Phasen, in denen Sie ständig erreichbar sein und permanenten Zugriff auf das Internet haben wollen. Lifestyle-Accessoires wie ein schickes Notebook, ein hippes Tablet oder das neueste Smartphone gehören zur Geschäftsausstattung und mindern folgerichtig den zu versteuernden Gewinn. Gleiches gilt für den Mobilfunk-Tarif mit Datenflatrate, der es Ihnen ermöglicht, von überall dort, wo es Internet gibt, auf Ihr Backoffice zugreifen zu können. Und solange das Einkommen stimmt, spricht auch nichts dagegen, immer auf dem technisch neuesten Stand zu bleiben. Denn auch hier finanzieren sich bis zu 50 Prozent der Kosten durch die steuerliche Absetzbarkeit.

STEUERSPARTIPP # 5
Auch Auto fahren Sie als Solopreneur niemals alleine. Vorausgesetzt, Sie dokumentieren die Nutzung Ihres Geschäftsfahrzeugs per Fahrtenbuch, erhalten Sie auch hier einen erheblichen Teil der Kosten in Form eingesparter Steuern zurück. Tanken, Reifen, Wartung und Instandhaltung, alles ist weitestgehend umsatzsteuerfrei und einkommensteuersenkend. Während abhängig Beschäftigte ihren PKW vom Nettogehalt finanzieren müssen, zahlen Sie ihn aus laufenden Einnahmen und mindern so ihren zu versteuernden Gewinn. Natürlich gilt auch hier: viel hilft viel. Wer dank eines hohen Verdiensts 40 Prozent der monatlichen Leasingrate in Form eingesparter Einkommensteuer finanziert, fährt ein Kraftfahrzeug der oberen Mittelkasse zu tatsächlichen Nettokosten unterhalb des Wertverlusts eines Kompaktklassewagens.

Jetzt Bericht in Ausgabe 05-2021 lesen

 

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