Die Reico & Partner Vertriebs GmbH mit Sitz im bayerischen Oberostendorf hat beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Wortmarke „reico maxidog“ zur Eintragung angemeldet. Die am 14. November 2025 eingereichte Anmeldung wurde zwischenzeitlich veröffentlicht und befindet sich nun im Prüfungsverfahren. Die Marke erstreckt sich auf drei Nizza-Klassen und deckt ein breites Spektrum an Produkten ab: von Tierpflegemitteln über Nahrungsergänzungsmittel bis hin zu Futtermitteln für Haustiere.
Markendaten im Überblick
Merkmal | Information |
|---|---|
Art der Marke | Wortmarke |
Markenname | reico maxidog |
Aktenzeichen | 019276667 |
Status | Anmeldung veröffentlicht |
Anmeldedatum | 14. November 2025 |
Eintragungsdatum | Noch nicht eingetragen |
Ablaufdatum | Noch nicht festgelegt |
Inhaber / Anmelder | Reico & Partner Vertriebs GmbH, Zunftstraße 3, D-86869 Oberostendorf, Deutschland |
Anmeldeamt | EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) |
Beanspruchte Nizza-Klassen und ihre Bedeutung
Die internationale Nizza-Klassifikation dient der einheitlichen Einteilung von Waren und Dienstleistungen bei der Markenanmeldung. Für die Wortmarke „reico maxidog“ wurden drei Klassen beansprucht, die das Produktportfolio des Unternehmens im Bereich Tier- und Humanpflege widerspiegeln.
Klasse 3: Tierpflegemittel und Kosmetik
Die Nizza-Klasse 3 umfasst Reinigungs- und Pflegeprodukte für den täglichen Gebrauch. Im Kontext der Markenanmeldung zählen hierzu Tierpflegemittel wie Shampoos für Tiere, Pfotenbalsam für Heimtiere, Fellpflegeprodukte sowie Augen- und Ohrenpflegemittel. Weiterhin erstreckt sich der Schutz auf kosmetische Präparate für Menschen, darunter Cremes, Lotionen, Gele und Puder für Gesicht und Körper. Ätherische Öle, Massageöle und Kräuter für Bäder ergänzen das Spektrum ebenso wie Deodorants, Haarpräparate und Reinigungsmittel auf Basis ätherischer Öle.
Klasse 5: Nahrungsergänzungsmittel und Veterinärpräparate
Die Klasse 5 der Nizza-Klassifikation bezieht sich auf pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie diätetische Präparate. Die Markenanmeldung erfasst in dieser Kategorie ein umfangreiches Sortiment an Nahrungsergänzungsmitteln in fester und flüssiger Form – sowohl für Menschen als auch für Tiere. Präparate mit fermentierten Pflanzenstoffen, Mineralstoffbasis, Algenextrakten, Aminosäuren, Enzymen, Proteinen und Vitaminen gehören ebenso dazu wie Produkte auf Kräuter- und Pflanzenbasis. Veterinärmedizinische Präparate, diätetische Futtermittel und Futterzusätze für medizinische Zwecke runden das Portfolio ab. Zusätzlich werden Pestizide, Desinfektionsmittel und Floh- sowie Zeckenhalsbänder für Tiere beansprucht.
Klasse 31: Futtermittel und Tiernahrung
Die Nizza-Klasse 31 erfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse, Futtermittel und lebende Tiere. Im Rahmen der Markenanmeldung liegt der Fokus auf Futtermitteln und Tiernahrung in unterschiedlichsten Varianten. Alleinfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel für Hunde, Katzen und Pferde bilden den Kern dieser Kategorie. Trockenfutter, Futtermittelzubereitungen mit Kräutern sowie angereicherte Futtermittelerzeugnisse werden ebenso geschützt wie Hundeknochen und Haustierfutter in Form von Kauartikeln. Salzlecksteine für Tiere, Streu für Tiere und Katzenstreu vervollständigen das beanspruchte Warenverzeichnis.
Strategische Einordnung der Markenanmeldung
Mit der Anmeldung der Wortmarke „reico maxidog“ beim EUIPO sichert sich das Unternehmen europaweiten Markenschutz für seine Produktlinien im Bereich Heimtierbedarf. Der Markenname kombiniert den Unternehmensnamen „reico“ mit dem Begriff „maxidog“, der auf den Schwerpunkt im Hundefuttersegment hindeutet. Die Wahl einer EU-weiten Markenanmeldung anstelle einer nationalen Registrierung signalisiert Ambitionen für den europäischen Binnenmarkt und schafft einheitlichen Schutz in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Weiteres Verfahren und Ausblick
Nach der Veröffentlichung der Anmeldung läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Dritte mit älteren Rechten Einspruch erheben können. Sofern keine Widersprüche eingehen oder diese zurückgewiesen werden, erfolgt die Eintragung der Marke in das Register. Eine eingetragene EU-Marke gewährt Schutz für zehn Jahre ab dem Anmeldedatum und kann beliebig oft verlängert werden.






























