Die LR Health & Beauty SE gab am 28. August 2025 die Absicht bekannt, Verhandlungen mit den Gläubigern der Anleihe 2024/2028 (ISIN: NO0013149658) bezüglich eines etwaigen Verstoßes gegen den Leverage Covenant aufzunehmen, der die Gesellschaft verpflichtet, zum Stichtag 30. September 2025 ein Verhältnis einer Nettoverschuldung zum EBITDA von 4,50:1 (der „Leverage Covenant“) einzuhalten.
LR-Vorstand hat Verletzung des Leverage Covenant festgestellt
Der Vorstand der Gesellschaft hat die Verletzung des Leverage Covenant festgestellt und beschlossen, Gespräche mit einer Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern mit dem Ziel aufzunehmen, eine Stillhalteverpflichtung abzuschließen. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Interesse aller Beteiligten entschieden, das operative Geschäft zu priorisieren und am 30. November 2025 fällige Zinszahlungen zu stunden.
Die Stillhalteverpflichtung soll deshalb unter anderem vorsehen, dass Anleihegläubiger aus einem Verstoß gegen den Leverage Covenant und aus einer Nichtzahlung von Zinsen einstweilen keine Rechte herleiten. Der Zweck der Stillhalteverpflichtung besteht darin, der Gesellschaft ausreichend Zeit zu verschaffen, um die Bewertung der derzeitigen Situation abzuschließen und einen angemessenen Aktionsplan für die Gesellschaft zu erstellen.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Gesellschaft entschieden, dass ein renommiertes Unternehmen mit der Erstellung eines Restrukturierungsgutachtens zur Unterstützung der Verhandlungen mit den Anleihegläubigern beauftragt werden soll und geeignete Maßnahmen zu identifizieren sind, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur des Konzerns nachhaltig zu verbessern und um Raum für Investitionen zu schaffen.
Was bedeutet die Verletzung des Leverage Covenant?
Die Verletzung des Leverage-Covenants bedeutet konkret, dass LR Health & Beauty die vertraglich vereinbarte Obergrenze für das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA nicht einhalten konnte. Diese Kennzahl, die zum 30. September 2025 maximal 4,50 : 1 betragen durfte, ist ein zentraler Bestandteil der Anleihebedingungen. Für Außenstehende lässt sich dies vereinfacht so erklären: Das Unternehmen durfte maximal das 4,5-fache seines jährlichen operativen Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen als Nettoverschuldung aufweisen. Die Überschreitung dieser Grenze stellt eine Vertragsverletzung dar, die den Anleihegläubigern normalerweise das Recht einräumt, die sofortige Rückzahlung der Anleihe zu verlangen.
Details zur betroffenen Anleihe
Die betroffene Anleihe mit der ISIN NO0013149658 wurde im Februar 2024 mit einem Volumen von 130 Millionen Euro erfolgreich bei institutionellen Investoren platziert. Die vierjährige Anleihe ist im Nordic Bond-Format strukturiert und wird mit einem variablen Zinssatz verzinst, der sich aus dem 3-Monats-EURIBOR plus einem Aufschlag von 7,50 Prozent per annum zusammensetzt, was aktuell etwa 9,53 Prozent entspricht. Die Emission diente der vorzeitigen Ablösung einer älteren Anleihe der LR Global Holding GmbH aus dem Jahr 2021 mit einem Volumen von 125 Millionen Euro.
Chronologie der Entwicklung
Bereits am 28. August 2025 hatte das Unternehmen seine Absicht bekannt gegeben, Verhandlungen mit den Anleihegläubigern bezüglich eines möglichen Verstoßes gegen den Leverage Covenant aufzunehmen. Der Vorstand ging schon damals davon aus, dass die Einhaltung der Kennzahl zum Stichtag 30. September 2025 unwahrscheinlich sei. Als Grund wurde eine weniger günstige EBITDA-Entwicklung genannt, die primär auf gestiegene oder steigende Kosten in den Bereichen Marketing und Vertrieb zurückzuführen sei. Am 20. Oktober 2025 erfolgte nun die offizielle Bestätigung der Covenant-Verletzung.
Die angestrebte Stillhaltevereinbarung
Die nun angestrebte Stillhalteverpflichtung soll den Anleihegläubigern vorübergehend untersagen, aus dem Verstoß gegen den Leverage Covenant und aus der Nichtzahlung von Zinsen Rechte herzuleiten. Ohne eine solche Vereinbarung könnten die Gläubiger theoretisch die sofortige Rückzahlung der gesamten Anleihe in Höhe von 130 Millionen Euro verlangen. Der Zweck dieser Vereinbarung besteht nach Unternehmensangaben darin, ausreichend Zeit zu gewinnen, um die Bewertung der derzeitigen Situation abzuschließen und einen angemessenen Aktionsplan zu erstellen.
Finanzielle Entwicklung
Die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zeigt ein gemischtes Bild. Während der Umsatz im dritten Quartal 2024 noch um 7,2 Prozent auf 69,4 Millionen Euro gesteigert werden konnte und in den ersten neun Monaten 2024 bei 212,7 Millionen Euro lag, was einem Plus von 3,4 Prozent entspricht, entwickelte sich die Profitabilität rückläufig. Das EBITDA reported sank in den ersten neun Monaten 2024 auf 19,0 Millionen Euro, nach 22,4 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Diese Entwicklung führte bereits zu mehreren Prognoseanpassungen. Im August 2025 hatte das Unternehmen seine Erwartungen gesenkt und geht nun nur noch von einer stabilen Umsatzentwicklung im Vergleich zum Vorjahr aus, nachdem zuvor ein stabil bis moderat steigender Umsatz prognostiziert worden war.
Bedeutung für die Anleihegläubiger
Für die Anleihegläubiger bedeutet die aktuelle Situation erhebliche Unsicherheit. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat bereits im August zur Interessensbündelung aufgerufen. Die Anleihe selbst notiert bereits seit Wochen unter Druck und wird aktuell bei etwa 95 Prozent des Nominalwerts gehandelt, was das Misstrauen der Märkte in die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens widerspiegelt.
Die Beauftragung eines Restrukturierungsgutachtens soll die Verhandlungen mit den Anleihegläubigern unterstützen und einen Weg aus der Krise aufzeigen. Solche Gutachten analysieren typischerweise die operative und finanzielle Situation eines Unternehmens und entwickeln Szenarien für eine nachhaltige Sanierung. Dabei werden sowohl operative Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität als auch finanzielle Restrukturierungsoptionen wie Umschuldungen, Laufzeitverlängerungen oder auch Anpassungen der Anleihebedingungen geprüft.
Quelle: Ad-hoc-Mitteilung der LR Health & Beauty SE vom 20. Oktober 2025 gemäß Artikel 17 MAR






























