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Den richtigen Firmennamen als Entrepreneur oder Networker finden

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Unabhängig davon, ob Sie als Entrepreneur oder Networker in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (UG) starten, ist Ihr Schritt in die Selbstständigkeit erst dann komplett vollzogen, wenn Sie den richtigen Firmennamen gefunden haben. Und der will, wie auch das gegebenenfalls dazu passende Logo, gut überlegt sein, damit er zum Branding Ihres Business passt.

Reichlich Brainstorming und Recherche notwendig

Denn beides spiegelt nach außen wider, um was sich Ihr Business dreht. Ihr Firmenname ist das Erste, was potenzielle Kunden von Ihnen und Ihrem Unternehmen wahrnehmen. Er schafft Image und so kann es passen, wenn Ihr Business nach Ihnen benannt wird.

Auf jeden Fall sollte der Name eine Verbindung zu Ihrer Geschäftsidee schaffen und gleichzeitig für Unterscheidungskraft sorgen. Manchmal kommen die besten Ideen spontan, ansonsten liefert gründliche Internetrecherche viele Anregungen anhand der Beispiele anderer Unternehmen und den Namen, unter denen sie firmieren.

Ansonsten können die verschiedenen Namenskategorien hilfreich bei der Wahl sein. Bei einer Sachfirma stehen der Name und das, was Sie tun, in direktem Zusammenhang, ABC Consulting. Für eine Namensfirma reicht XYZ GmbH. Fantasiefirmen nutzen Namen, die keinerlei Hinweis auf ihr Tätigkeitsfeld oder den Gründer enthalten, während gemischte Firmen einen Mix aus allen vorher genannten Varianten als Namen haben können.

Wer als nicht im Handelsregister eingetragener Kleingewerbetreibender firmiert, muss mindestens einen seiner Vor- und Nachnamen ausgeschrieben in seinem Firmennamen nennen, Hausaufgabenhilfe Peter Schmidt. Ein weiterer bei der Namensfindung zu beachtender Aspekt ist, dass der Name und das dazu gehörende Logo geschützt werden können. Der Name sollte also noch nicht vergeben sein, auch um die Namensrechte eines anderen Entrepreneurs nicht zu verletzen.

Foto Frau

Firmen- oder Teamnamen schützen lassen

Prüfen Sie, ob sich der Name für den Markenschutz eignet – Unterscheidungskraft! – und ob er noch frei ist. Hierzu ziehen Sie bereits vor einer Namensgebung alle verfügbaren Marken-, Handels- und Domainregister zu Rate und nicht erst dann, wenn der Markenschutzantrag gestellt wird. Gebühren für fehlgeschlagene Anmeldungen werden von den Markenämtern nicht zurückerstattet.

Falls Sie über ein eigenes Logo verfügen, lassen Sie auch dieses schützen. Zuständig sind das Deutsche Marken- und Patentamt. Wird Ihr Antrag angenommen, gilt der Schutz zunächst für zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Eine in Deutschland angemeldete Marke bietet eine gute Voraussetzung für einen internationalen Schutz. Hier sind für die EU die European Union Intellectual Property Organization und darüber hinaus die World Intellectual Property Organization zuständig. (FW)

Originalbericht in Ausgabe 12-2022 lesen

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