Gerade in der Anfangsphase entscheiden sich viele Selbstständige für ein Büro innerhalb der eigenen vier Wände. Auch wenn dies eine Menge Vorteile mit sich bringt, verursacht es anteilige Kosten, die den zu versteuernden Gewinn mindern.
Diese anteiligen Kosten werden gemäß dem Anteil der Fläche des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche berechnet. Bei 100 Quadratmetern Gesamtwohnfläche und einer Größe des Arbeitszimmers von 15 Quadratmetern wären das 15 Prozent.
Demnach können 15 Prozent der Kosten für Miete; Gebäude-AfA; Sonder-AfA; durch Kauf, Bau oder Instandhaltung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung bedingte Kreditzinsen; Wasser und Energie; Reinigung; Grundbesitzabgaben; Instandhaltung und Renovierung sowie Erneuerung des Gartens nach Schäden durch Gebäudereparatur geltend gemacht werden. Die Ausstattung des Arbeitszimmers (Gardinen, Tapeten, Teppiche, etc.) kann vollständig abgesetzt werden. (FW
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