Zwei Monate nach dem Eigenantrag ist es amtlich: Am 26. Oktober 2026 um 9.00 Uhr eröffnete das Amtsgericht Heidelberg unter dem Aktenzeichen 82 IN 600/26 das Hauptinsolvenzverfahren über die Partylite GmbH aus Heidelberg, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Direct-Selling-Unternehmens. Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung, bislang vorläufiger Verwalter, führt das Verfahren nun als Insolvenzverwalter – und zeigte bereits Masseunzulänglichkeit an.
Alle Termine und Fristen im Insolvenzverfahren der Partylite GmbH
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Datum |
Verfahrensschritt |
Details |
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25. August 2026, 12.00 Uhr |
Sicherungsmaßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO) |
Vollstreckungsverbot, Zustimmungsvorbehalt, Marc-Philippe Hornung vorläufiger Insolvenzverwalter; Az. 9 IN 600/26 |
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26. Oktober 2026, 9.00 Uhr |
Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens |
Drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Hornung Insolvenzverwalter; Az. 82 IN 600/26 |
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26. Oktober 2026 |
Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) |
Verfahrenskosten gedeckt, sonstige Masseverbindlichkeiten nicht in voller Höhe erfüllbar |
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10. Dezember 2026 |
Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) |
Schriftlich beim Insolvenzverwalter mit Grund, Betrag und Urkunden; elektronische Übermittlung möglich |
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22. Dezember 2026 |
Niederlegung der Forderungstabelle |
Einsicht für Beteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts |
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15. Januar 2027, 9.30 Uhr |
Berichtstermin und Prüfungstermin |
Gläubigerversammlung, Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg |
Quelle: Beschlüsse des Amtsgerichts Heidelberg – Insolvenzgericht – vom 25. August 2026 (Az. 9 IN 600/26) und vom 26. Oktober 2026 (Az. 82 IN 600/26), veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der Beschluss beendet ein Eröffnungsverfahren, das am 25. August 2026 mit Sicherungsmaßnahmen begonnen hatte. Damals prüfte Hornung als Sachverständiger, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt; beide Fragen bejahte das Gericht nun. Als Hauptinsolvenzverfahren nach Artikel 3 Absatz 1 der Europäischen Insolvenzverordnung bleibt die Zuständigkeit in Heidelberg, wo die Gesellschaft seit 2020 das Europageschäft bündelt. Der Verwalter muss daher alle bekannten ausländischen Gläubiger unterrichten.
Masseunzulänglichkeit: Die Masse deckt nur die Verfahrenskosten
Gewicht erhält Ziffer zehn des Beschlusses: Hornung zeigte Masseunzulänglichkeit nach Paragraf 208 der Insolvenzordnung an. Die Masse deckt damit zwar die Verfahrenskosten, reicht jedoch nicht aus, um die übrigen Masseverbindlichkeiten vollständig zu bedienen. Seit der Anzeige gilt eine strenge Rangfolge: Vorrangig begleicht der Verwalter Verbindlichkeiten, die er danach begründet hat; Vollstreckungen wegen älterer Masseverbindlichkeiten sind unzulässig. Insolvenzgläubiger mit Forderungen aus der Zeit vor der Eröffnung stehen ganz hinten.
Forderungsanmeldung bis zum 10. Dezember 2026
Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen bis zum 10. Dezember 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden, mit Grund, Betrag und Urkunden. Für elektronische Anmeldungen darf Hornung Übermittlungsweg und Dateiformat festlegen, muss aber einen sicheren Weg nach Paragraf 130a der Zivilprozessordnung anbieten. Spätestens am 22. Dezember 2026 liegt die Forderungstabelle zur Einsicht aus. Sicherungsrechte sind dem Verwalter unverzüglich anzuzeigen; Schuldner der Gesellschaft leisten nur noch an ihn.
Berichtstermin am 15. Januar 2027: Stilllegung oder Fortführung
Die Weichen stellt die Gläubigerversammlung am Freitag, dem 15. Januar 2027, um 9.30 Uhr im Sitzungssaal 30 der Kurfürsten-Anlage 15 in Heidelberg. Im Berichtstermin entscheiden die Gläubiger, ob der Betrieb stillgelegt oder fortgeführt wird, ob der Verwalter einen Insolvenzplan ausarbeitet, ob ein Gläubigerausschuss entsteht oder ein anderer Verwalter gewählt wird. Zur Abstimmung stehen zudem der Verkauf des Unternehmens oder des Warenlagers im Ganzen sowie eine Eigenverwaltung. Am selben Tag folgt der Prüfungstermin.
Vom Umsatzminus zur Verfahrenseröffnung: Chronik seit Februar 2026
Für die zuletzt 4.399 Vertriebspartner und 32 Beschäftigten markiert der 26. Oktober 2026 die vierte Etappe eines Jahres, das wir seit dem 8. Februar 2026 begleiten. Damals kündigte die Geschäftsführung im Lagebericht selbst ein Umsatzminus von 30 Prozent an, tags darauf dokumentierte das Direct Selling Magazine den Schwund der Beraterbasis. Am 25. August stellte Geschäftsführer Michael Callahan den Eigenantrag; unsere Analyse vom 27. August zeigte 5,61 Millionen Euro Konzernforderungen gegenüber 812.000 Euro Bankguthaben. Ob die Marke in Deutschland eine Zukunft behält, entscheidet sich am 15. Januar 2027.
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Kennzahl |
Wert in Euro |
Einordnung |
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Umsatzerlöse Geschäftsjahr 2024/2025 |
34.976.000 |
-5,9 % zum Vorjahr |
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Umsatzprognose 2025/2026 (Lagebericht) |
24.483.000 |
-30,0 % zum Vorjahr |
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Bilanzsumme zum 28. Februar 2025 |
7.650.000 |
– |
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Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
5.610.000 |
73 % der Bilanzsumme |
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Bankguthaben |
812.000 |
Vorjahr: 945.000 |
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Eigenkapital |
4.430.000 |
Quote 58 % |
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Vertriebspartner (Beraterbasis) |
4.399 |
-32 % |
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Mitarbeiter Standort Heidelberg |
32 |
– |
Quelle: Jahresabschluss und Lagebericht der Partylite GmbH für das Geschäftsjahr 1. März 2024 bis 28. Februar 2025 (Bundesanzeiger) sowie unser Bericht vom 27. August 2026. Bilanzwerte gerundet; Vertriebspartner und Mitarbeiter als Anzahl.






























