Unter Solopreneuren, eine aus den Begriffen âSoloâ und âEntrepreneurâ zusammengesetzte WortschĂśpfung, versteht man Einzel-(Solo-)Unternehmer (Entrepeneure). Gerade im Network-Marketing trifft man sehr häufig auf Solopreneure. Tatsächlich aber fĂźhren viele Wege zur Selbstständigkeit als Solounternehmer. Manche davon sind steinig, beschwerlich und steil, doch gibt es auch die, bei denen man das GefĂźhl hat, auf federndem Waldboden permanent leicht bergab zu laufen.
Einzelhandel
Ein nach wie vor gängiges Modell der ExistenzgrĂźndung ist der klassische Einzelhandel. Ein Geschäft in guter Lage kann hier zur Erfolgsstory werden. Vor allem, wenn Sie es aufgrund Ihrer Kompetenz und vom Sortiment her auf bestimmte Zielgruppen ausrichten. Trotzdem sollten Sie an potenzielle Konkurrenten wie beispielsweise GroĂmärkte oder Factory-Outlets (Werksverkauf) auĂerhalb der Stadtkerne denken.
Online-Handel
Gleiches gilt fßr den weiterwachsenden Online-Handel. Fßr die Einrichtung und den Warenvorrat benÜtigen Sie Eigenkapital im fßnf- oder sechsstelligen Bereich und obenauf kommen noch Ladenmiete, Werbung und Marketing. Anders verhält es sich beim Franchising. Hier werden Sie Lizenznehmer und profitieren von einem schlßsselfertigen und erfolgserprobten Geschäftskonzept.
Franchise
FĂźr Top-Franchises wie McDonaldâs, Burger King oder Obi werden bis zu siebenstellige Euro-Summen fällig. Und wenn auch die kleine Boutique oder der Computerladen noch als One-Man-Show funktionieren mĂśgen, werden Sie als Franchisenehmer zusätzlich Personalverantwortung Ăźbernehmen mĂźssen und aus ist es mit der erträumten Leichtigkeit des Seins als Solopreneur.
Network-Marketing
Kommen wir zum Network-Marketing. Ăhnlich dem Franchising bietet es ebenfalls in sich schlĂźssige und funktionierende Konzepte. Das Rad ist bereits erfunden und das Geschäft sehr einfach. Es erfordert vor allem Ausdauer und klar definierte Ziele. EinstiegshĂźrden gibt es nicht. Denn von Investitionen im klassischen Sinn kann im Zusammenhang mit Network-Marketing keine Rede sein. Selbst wenn Sie zum Start ein paar Hundert Euro fĂźr Demo-Produkte und Eigenbedarf zahlen, ist dies im Vergleich zu traditionellen Selbstständigkeiten nichts.
Bleibt nur noch die Frage, ob es Sinn macht, eine Kapitalgesellschaftsform wie UG, GmbH oder Ltd. zu wählen. Unabhängig vom zwischen einem Euro und 25.000 Euro liegenden Kapitalbedarf bei Grßndung besteht die Pflicht zur Bilanzierung, die mit Kosten fßr Wirtschaftsprßfer verbunden ist. Von daher ergibt sich die wirkliche Leichtigkeit durch den Start als Solopreneur GBR, die mit einer einfachen Gewinn- und Verlustrechnung auskommt.
Dabei sind Sie Ăśrtlich nicht gebunden und Personal brauchen Sie auch nicht, wobei wir Ăźber den Vorteil der steuerlichen GestaltungsmĂśglichkeiten gegenĂźber dem herkĂśmmlichen Arbeitnehmer so noch gar nicht gesprochen haben. (FW)
STEUERSPARTIPP # 1
Sind Sie Solopreneur im MLM, sitzt der Staat bei Ihnen automatisch mit im Boot, selbst wenn es auf den ersten Blick um Lifestyle zu gehen scheint, wie beispielsweise sehr gut essen gehen. Nehmen wir an, Sie und Ihre FĂźhrungskräfte treffen sich einmal pro Monat zu einem Strategiegespräch und schlieĂen das Ganze mit einem gemeinsamen Restaurantbesuch ab. Dann handelt es sich um ein von der Steuer absetzbares Geschäftsessen, sofern das Ganze durch einen vom Restaurant ausgestellten Bewirtungsbeleg, auf dem sich alle Teilnehmer eintragen, dokumentiert wird. Alle legen zusammen, um das gemeinsame Essen zu bezahlen und jedes Mal bekommt ein anderer Vertriebspartner den
Beleg fĂźr seine Buchhaltung, um die Kosten steuerlich geltend machen zu kĂśnnen.
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STEUERSPARTIPP # 2
Grundsätzlich kĂśnnen beide ihre Steuerlast mindern â der abhängig Beschäftigte wie auch der Solopreneur. Der Vorteil des Solopreneurs liegt im grĂśĂeren Gestaltungsrahmen. Sie/er zahlt zunächst einmal vom Einkommen vor Steuer, während der Angestellte seine Ausgaben vom Nettolohn bestreiten muss, auch die, die später steuerlich absatzbar sind. Betrachten wir den Klassiker Arbeitszimmer, werden die Unterschiede sehr schnell klar. FĂźr die meisten Arbeitnehmer greift hier die 2020 neu eingefĂźhrte Homeoffice-Pauschale von fĂźnf Euro pro Tag bis zu maximal 600 Euro im Jahr. Hier reicht dann auch eine Raumnische, in der ein Schreibtisch steht. Wer mehr absetzen will, muss alle steuerrechtlichen Voraussetzungen an ein Arbeitszimmer erfĂźllen. So muss es sich um einen ausschlieĂlich als Arbeitszimmer genutzten abgeschlossenen Raum handeln, der den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Steht neben dem Homeoffice ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur VerfĂźgung, ist es vorbei mit der vollen Absetzbarkeit. Anders beim Solopreneur: Hier kĂśnnen anteilig Kosten fĂźr Gebäude- und Hausratversicherung, Strom, Wasser, Heizung sowie Grundsteuer bei Wohneigentum geltend gemacht werden. Sämtliche Einrichtungsgegenstände oder auch Renovierungskosten mindern den Gewinn.
STEUERSPARTIPP # 3
Internationaler Geschäftsaufbau wird fßr den Solopreneur im Network-Marketing zum Teil seiner DNA. Global Conventions an den schÜnsten Locations dieser Welt bedingen Flßge, Mietwagen und die Unterbringung in Top-Hotels, in denen man es sich gut gehen lässt. Da es sich um Geschäftskosten handelt, wird auch hier das Finanzamt zum Sponsor. Gleiches gilt fßr andere Reisen zwecks Geschäftsaufbaus. Grundsätzlich gilt, dass der monatliche Scheck eine HÜhe erreicht haben sollte, die dem mit international assoziiertem Level entspricht. Wer sich solche Trips vom Mund absparen muss, sollte vorerst weiter lokal aufbauen. Fßr einen gutverdienenden Solopreneur hingegen bedeuten 11.900 Euro Reisekosten zunächst einen Vorsteuerabzug von 1.900 Euro. Die verbleibenden 10.000 Euro Nettoreisekosten mindern bei 42 Prozent Steuersatz die zu zahlenden Steuern um 4.200 Euro. So belastet eine solche Geschäftsreise dank reduzierter Steuerlast das Konto tatsächlich nur mit 5.800 Euro.
STEUERSPARTIPP # 4
Während des Geschäftsaufbaus gibt es immer wieder Phasen, in denen Sie ständig erreichbar sein und permanenten Zugriff auf das Internet haben wollen. Lifestyle-Accessoires wie ein schickes Notebook, ein hippes Tablet oder das neueste Smartphone gehÜren zur Geschäftsausstattung und mindern folgerichtig den zu versteuernden Gewinn. Gleiches gilt fßr den Mobilfunk-Tarif mit Datenflatrate, der es Ihnen ermÜglicht, von ßberall dort, wo es Internet gibt, auf Ihr Backoffice zugreifen zu kÜnnen. Und solange das Einkommen stimmt, spricht auch nichts dagegen, immer auf dem technisch neuesten Stand zu bleiben. Denn auch hier finanzieren sich bis zu 50 Prozent der Kosten durch die steuerliche Absetzbarkeit.
STEUERSPARTIPP # 5
Auch Auto fahren Sie als Solopreneur niemals alleine. Vorausgesetzt, Sie dokumentieren die Nutzung Ihres Geschäftsfahrzeugs per Fahrtenbuch, erhalten Sie auch hier einen erheblichen Teil der Kosten in Form eingesparter Steuern zurßck. Tanken, Reifen, Wartung und Instandhaltung, alles ist weitestgehend umsatzsteuerfrei und einkommensteuersenkend. Während abhängig Beschäftigte ihren PKW vom Nettogehalt finanzieren mßssen, zahlen Sie ihn aus laufenden Einnahmen und mindern so ihren zu versteuernden Gewinn. Natßrlich gilt auch hier: viel hilft viel. Wer dank eines hohen Verdiensts 40 Prozent der monatlichen Leasingrate in Form eingesparter Einkommensteuer finanziert, fährt ein Kraftfahrzeug der oberen Mittelkasse zu tatsächlichen Nettokosten unterhalb des Wertverlusts eines Kompaktklassewagens.
Jetzt Bericht in Ausgabe 05-2021 lesen
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