Webseite Apotheken.de warnt vor Pflastern von The Superpatch Company

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The Superpatch Company ist in das Visier diverser Redaktionen geraten und das wahrscheinlich wegen heikler Gesundheitsaussagen von Vertriebspartnern. Mit der Headline: „Hände weg vom Superpatch Pflaster“ – und dem Zusatz: „keine nachgewiesene Wirkung“ rät die Redakteurin Sara Steer in einem Bericht in der Webseite Apotheke.de von der Nutzung der Pflaster des Network-Marketing-Unternehmens – The Superpatch Company – ab, das von CEO Jagtar Dhaliwal gegründet wurde und in Deutschland von Geschäftsführer Christophe Thomann vertreten wird.  The Superpatch Company vertreibt Pflaster unter den Namen Liberty Patch, Freedom Patch, Peace Patch, Focus Patch, Defend Patch, Flow Patch, Victory Patch, JOY Patch, Ignite Patch und Kick it Patch.
 

Kein Wirkstoff, aber viel Wirkung?

 
„An solchen Gesundheitsversprechen ist in aller Regel nicht viel dran. Das gilt auch für das Superpatch-Pflaster, das angeblich gegen Schmerzen, Schlaflosigkeit und vieles mehr wirkt“, legt die Redakteurin Sara Steer nach und fasst zusammen: „Die ‚vibrotaktile Technologie‘ klingt zwar gut, das Prinzip scheint in wissenschaftlichen Kreisen bisher aber unbekannt zu sein. Das ist noch ein weiteres Indiz, warum man von Superpatch lieber die Finger lassen sollte“, mahnt und ergänzt Steer.
 

Auch Prof. Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, geht auf Konfrontationskurs mit den Superpatches:

 
„Der Hersteller spricht in Werbevideos von 20-jähriger Entwicklungszeit einer ‚haptischen vibrotaktilen Trigger-Technologie‘, mit der das Nervensystem durch bestimmte Muster auf den Pflastern jeweils auf bestimmte Art stimuliert werden soll. „Mit ‚vibrotaktil‘ ist normalerweise eine aktive Stimulation von außen gemeint, etwa durch Bewegungsreize oder durch niedrigfrequenten Wechselstrom, wie er etwa bei der transkutanen Nervenstimulation, kurz TENS[1], zum Einsatz kommt“, sagt Prof. Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie. „Bei den Pflastern klebt man sich vereinfacht gesagt aber lediglich ein Muster auf die Haut – eine ‚vibrotaktile’ Reizung ist somit nur bei Druck auf das Pflaster denkbar.“ Es gebe also letztlich keinerlei wissenschaftliche Grundlage für die vielfältigen Wirkversprechen“, so Berlit in einem Bericht der Apotheken-Rundschau
 
Berichte dieser Art, oft vorurteilsbehaftet, können allerdings jedes Unternehmen treffen, nicht nur Network-Marketing-Firmen. Aber insbesondere in diesem Vertriebssegment wird oft mit Superlativ-Argumenten gearbeitet, was schnell zum vertrieblichen Super-GAU führen kann. 
 

Heilaussagen über Wirkungsweisen von Superpatch-Pflastern sind verboten

 
Immer wieder geraten Network-Marketing-Unternehmen in das Visier von Verbraucherschützern, Redakteuren oder Abmahnvereinen, weil Vertriebspartner Heilaussagen zu den Produkten machen, um diese besser an Kunden verkaufen zu können oder um einfacher neue Vertriebspartner zu rekrutieren. Das sollte seitens der Corporate unbedingt verhindert werden, denn derartige Berichte schädigen nicht nur die Reputation eines Unternehmens, sondern wirken zudem kontraproduktiv, da Google & Co. solche Negativ-Artikel bei Suchanfragen ausspielen und damit den Geschäftsaufbau seriös arbeitender Vertriebspartner zunichtemachen oder erschweren. 
 

Illegale Werbung & Health Claims

Zu diesem Thema hat die Anwaltskanzlei SBS Legal einen interessanten Video-Podcast herausgebracht, das sich Vertriebspartner aller Unternehmen unbedingt anschauen sollten. Legalpunk André Schenk und & Jannik Pfannenstiel beleuchten im Podcast interessante und brisante Themen zu illegaler Werbung & Health Claims.
 
SBS-LEGAL-André-Schenk
SBS LEGAL AndréSchenk
André Schenk: „Wettbewerber in der Nahrungsergänzungsmittel- oder Kosmetikbranche überbieten sich oft in unlauteren Aussagen, mit illegalen Werbeaussagen. Insbesondere im Network Marketing werden häufig Superlative zur Wirkung von Produkten verwendet, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Eine riskante Vorgehensweise, die schnell zu teuren Abmahnungen von der Wettbewerbszentrale, anderen Institutionen oder Konkurrenzunternehmen führen kann.“
 
 

Hier geht es zum Unternehmensprofil

Hier geht es zum Bericht: apotheken.de
Hier geht es zum Bericht: medizin-transparent

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